Info für alle Schützen. Es besteht keine Anmeldepflicht für halbautomatische Gewehre. Dies gilt für Stgw 57 und Stgw 90 und sonstige Halbautomaten.
Anmeldepflichtig sind Langgewehre - Karabiner und Jagdwaffen.
Neben dem Kauf gilt auch der Tausch, die Schenkung, die Erbschaft, die Miete und die Gebrauchsleihe als Erwerb im Sinne des Waffengesetzes. Je nachdem, um welche Art von Waffe es geht, müssen beim Erwerb unterschiedliche Verfahren eingehalten werden: Das Gesetz verlangt für den Erwerb einen schriftlichen Vertrag (meldepflichtige Waffen), einen Erwerbsschein (bewilligungspflichtige Waffen) oder eine Ausnahmebewilligung (verbotene Waffen).